|
Das erste Mal
Du bist deutscher Staatsbürger und über 18 Jahre alt?
Dann
erhältst Du kurz vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung.
Die
Wahlbenachrichtigung wird Dir zugesandt, wenn Du bei der
Meldebehörde Deiner Gemeinde oder Stadt seit mindestens drei
Monaten gemeldet bist. Lebst Du noch bei deinen Eltern, dann
haben sie Dich angemeldet. Wenn Du aber von Zuhause
ausgezogen bist, musst Du Dich mit neuem Wohnsitz bei der
Meldebehörde selber anmelden. Hast Du das bereits getan,
bist Du automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen.
Du kannst der Wahlbenachrichtigung entnehmen, wo und wann Du wählen
kannst. Ist bis zu drei Wochen vor dem Wahltag keine
Wahlbenachrichtigung bei Dir in der Post gewesen, frage beim Wahlamt nach.
Im Rathaus sagt man Dir, wie Du das Wahlamt
erreichen kannst.
Am Tag der Wahl zeigst Du im Wahllokal die
Wahlbenachrichtigung und bekommst daraufhin einen Stimmzettel.
Aber selbst wer die Wahlbenachrichtigung verlegt oder
verloren hat, darf seine Stimme abgeben. Dafür
musst man sich lediglich im Wahllokal mit seinem
Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Du hast eine Stimme, die Du einer Partei geben kannst. Du
wählst keine einzelne Person, sondern eine Liste, die von einer Partei erstellt wurde.
Hast Du das Kreuz gemacht, gehst Du mit Deinem Stimmzettel
zur Wahlurne und steckst ihn ein. Das wars schon!
Wer am Wahltag krank oder verreist ist, kann vorher per
Post wählen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
findest Du einen Antrag zur Briefwahl. Wenn Du den Antrag
ausgefüllt und abgeschickt hast, bekommst Du einige Zeit
später einen Brief mit zwei Umschlägen, einem Stimmzettel
und einem Wahlschein zugesandt. Du kreuzt eine Partei auf
dem Stimmzettel an und legst diesen in den blauen
Wahlumschlag. Der ausgefüllte und unterschriebene Wahlschein
kommt mit dem blauen Umschlag in den roten Wahlumschlag. Den
kannst Du ohne Briefmarke per Post abschicken. Oder Du
bringst ihn persönlich zum Wahlamt und steckst ihn in eine
spezielle Urne, die bereits vor der Wahl für die Briefwähler
aufgestellt wird.
Kommst Du aus einem anderen EU-Land, doch willst in
Deutschland wählen?
Als Staatsbürger eines der anderen
Mitgliedsstaaten der EU mit Wohnsitz in Deutschland kannst
Du in Deutschland zur Wahl gehen. Denn bei der Europawahl
dürfen alle EU-Bürger an ihrem jeweiligen Wohnort wählen.
Allerdings musst Du bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl
einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
stellen. Den Antrag gibt es beim Wahlamt deiner Gemeinde.
Wenn Du in Deutschland wählst, darfst Du allerdings nicht
mehr in deinem Heimatland wählen - natürlich darf jeder
Unionsbürger nur einmal wählen. Bist Du im Wählerverzeichnis
eingetragen, erhältst Du kurz vor der Wahl deine
Wahlbenachrichtigung und kannst mit dieser wählen gehen.
Weitere Informationen zur Durchführung der Europawahl in
Deutschland findest Du auf der
Webseite des Bundeswahlleiters.
Weitere Informationen im Web:
Vertretung der
Europäischen Kommission in Deutschland >
www.eu-kommission.de
Europäisches
Parlament >
www.europarl.de
Europäisches
Parlament, Informationsbüro für Deutschland >
www.europarl.de
Informationen
zur Europapolitik in Deutschland >
www.eu-info.de
Server der
Europäischen Union >
www.europa.eu
Die
Bundeszentrale für politische Bildung hat alle 32 zur Wahl
zugelassenen Parteien zur Teilnahme am Wahl-O-Mat eingeladen. 29
Parteien haben mitgemacht und die Thesen beantwortet. Jetzt bist
Du an der Reihe: vorbeisurfen, eigene Meinung vertreten und
Deine
Standpunkte mit den Antworten der Parteien vergleichen!
Zum Wahl-O-Mat geht´s
hier
 |